Finanzierung / Schulgeldbeitrag

Während der Staat auch mit den Steuergeldern der „Waldorfeltern“ die öffentlichen staatlichen Schulen zu 100% finanziert, sind die gleichfalls öffentlichen Waldorfschulen auf Elternbeiträge angewiesen - obwohl sie noch nachweislich kostengünstiger wirtschaften.

Finanzhilfe des Landes Brandenburg

Das Land Brandenburg zahlt den Schulen in freier Trägerschaft einen Zuschuss in Höhe von 93% der Personalkosten an staatlichen Schulen. Die jährlichen Gesamtkosten unserer Schule (Personal-, Sach- und Betriebskosten) werden damit etwa zu 70% gedeckt.

Die für die restlichen 30% nötigen Elternbeiträge werden durch eine Beitragsordnung, die sich die Elterngemeinschaft selber gibt, festgelegt. Die Beitragsordnung strebt einen solidarischen Ausgleich nach Finanzkraft der Elternhäuser an, denn aus Kostengründen wird kein Kind abgelehnt.

Schulgeldbeitrag

Die für den Schulhaushalt nötigen Elternbeiträge werden durch eine Beitragsordnung, die sich die Elterngemeinschaft selber gibt, festgelegt. Die Beitragsordnung strebt einen solidarischen Ausgleich nach der Finanzkraft der Elternhäuser an, denn aus Kostengründen wird kein Kind abgelehnt.