FAQ

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Unsere Schüler:innen besuchen die Freie Waldorfschule Kleinmachnow bis zum 12. Schuljahr und können im 13. Schuljahr die Abiturprüfung ablegen. Die Fachlehrer:innen der FWS Kleinmachnow sind in den schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen Erstkorrektor:innen bzw. Prüfer:innen. Den Prüfungsvorsitz stellt die Schule des Zweiten Bildungsweges Heinrich von Kleist in Potsdam.

Obwohl auch Waldorfschulen öffentlich anerkannte Schulen sind und nachweislich kostengünstiger arbeiten, werden sie nicht vollständig staatlich finanziert. Das Land Brandenburg übernimmt 93 % der Personalkosten, womit nur rund 70 % der Gesamtkosten der Schule gedeckt sind. Die verbleibenden 30 % werden durch Elternbeiträge finanziert. Diese werden in einer von der Elterngemeinschaft festgelegten Beitragsordnung solidarisch nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familien bemessen, sodass aus finanziellen Gründen kein Kind abgelehnt wird. Hier finden Sie die Beitragsordnung.

Es können bis zu 32 Kinder pro Klasse aufgenommen werden.

Schulanfang

Bitte lassen Sie uns einen vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag zukommen:

Aufnahmeantrag herunterladen

Die Anmeldefrist beginnt stets im Mai und endet in der ersten Novemberwoche des Jahres vor der Einschulung. 

Nach Ende der Anmeldefrist werden Sie zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Die Gespräche finden im Januar und Februar statt. Es ist zwingend notwendig, dass alle personensorgeberechtigen Personen und das Kind am Aufnahmegespräch teilnehmen. 

Nach Ende aller Aufnahmegespräche (meist im März des Einschulungsjahres) werden die Eltern schriftlich über die Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes informiert.

Jedes Jahr findet zwischen den Sommerferien und den Herbstferien ein Tag der offenen Tür statt. Den aktuellen Termin finden Sie unter Veranstaltungen.

Außerdem finden im Januar/Februar i.d.R. drei Informationsabende für neue Eltern und Interessierte statt. Hier möchten wir über wesentliche Aspekte der Waldorfpädagogik sowie über unser Schulkonzept informieren.  Die Teilnahme für angemeldete neue Eltern ist obligatorisch.

Leider können wir Ihnen die genaue Zahl nicht nennen, da die Zahl der Anmeldungen jedes Jahr variiert. In der Regel liegen mehr Anmeldungen vor als Schulplätze vorhanden sind, daher kann eine Aufnahme mit der Antragstellung leider nicht automatisch gewährleistet werden. Bisher hatten wir immer die Kapazität, dass alle Familien zu einem Aufnahmegespräch eingeladen werden konnten.

In der 1. Klasse können 32 Kinder und in der Waldklasse bis zu 18 Kinder aufgenommen werden.

Quereinstieg

Ein Quereinstieg kann zu jeder Zeit im Schuljahr beantragt werden. Die Aufnahme ist abhängig von der jeweiligen Klassengröße bzw. -situation. Die Entscheidung über eine mögliche Aufnahme liegt bei dem/r Klassenlehrer:in und den Fachlehrer:innen. 

Hier finden Sie den Aufnahmeantrag für die Oberstufe:

Aufnahmeantrag herunterladen

Sollte in absehbarer Zeit keine Aufnahme in der gewünschten Klasse möglich sein, können Sie sich bei Interesse auf die Warteliste setzen lassen.